Lucie
Konzultant/ka pro cizineckou problematiku
+420 724 768 512Ausländer in Tschechien
Wir helfen Ihnen, sich in den erforderlichen Dokumenten und Verwaltungsschritten rund um Arbeit und Aufenthalt in der Tschechischen Republik zurechtzufinden.
Diese Seite richtet sich vor allem an Ausländer, die bereits in Tschechien arbeiten oder dies planen, sowie an Arbeitgeber, die ausländische Mitarbeiter beschäftigen.
Beratung und administrative Unterstützung bei der Vorbereitung der erforderlichen Dokumente und Unterlagen.
Beratung und administrative Unterstützung im Zusammenhang mit Visumpflicht und Aufenthaltsverwaltung.
Hilfe bei der Orientierung in erforderlichen Dokumenten, Vorbereitung von Unterlagen und administrativen Schritten.
Wir helfen Ihnen, sich bei den Dokumenten und Verwaltungsschritten rund um Ihren Aufenthalt und Ihre Arbeit in der Tschechischen Republik zurechtzufinden. Wir sind kein Rechtsdienstleister und übernehmen keine Rechtsvertretung. Den Ausgang des Verfahrens bei der zuständigen Behörde können wir nicht garantieren.
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+420 724 768 512Sie müssen nichts allein klären. Melden Sie sich einfach, und diese Person begleitet Sie von Anfang bis Ende.
Pomáhá cizincům i firmám zorientovat se v pracovních povoleních, vízech a papírech kolem zaměstnávání cizinců. Vysvětlí to lidsky a srozumitelně.
Sie sind Arbeitgeber, möchten einen ausländischen Kollegen ins Team holen, und beim Blick auf all die Papiere, Genehmigungen und Fristen wird Ihnen mulmig? Keine Sorge. Das machen wir jeden Tag. Melden Sie sich bei uns, wir gehen alles gemeinsam in verständlicher Sprache durch, ohne unnötige Formalitäten, und sagen Ihnen, was, wann und wie. Sie kümmern sich um Ihr Geschäft, wir begleiten Sie dabei.
Dazu kommen staatliche Gebühren sowie ggf. Übersetzungen, Apostillen oder Legalisationen, Versicherung und ärztliche Unterlagen. Wenn wir die Visa-Administration für mehr als 5 Personen gleichzeitig übernehmen, erstellen wir einen individuellen Endpreis (ohne staatliche Gebühren).
Aktuelle offizielle staatliche Gebühren, zum Beispiel:
Wichtig: Die staatliche Gebühr ist eine Gebühr für die Annahme des Antrags, nicht für die Erteilung des Visums. Bei Ablehnung wird sie in der Regel nicht erstattet.